9.4 Würdigung durch die Kammer Es trifft zwar zu, dass der Beschuldigte, wie von der Vorinstanz und der Privatklägerin hervorgehoben, das Fahrzeug der Zeugin E.________ gesehen hat («Ich […] sehe weit hinten ein Auto, das war Frau E.________», pag. 266 Z. 10 f.; «Ich bin normal angefahren, weil die Autos, die entgegengekommen sind nach dem Auto und dem Töff, welche vorbeigefahren sind, noch so weit entfernt waren, dass ich gesehen habe, dass ich viel Platz habe, um links abzubiegen», pag. 266 Z. 33 ff.).