5 9.3 Argumente der Privatklägerin Die Privatklägerin bringt vor, aufgrund der Aussagen der Zeugin E.________ sei erstellt, dass diese kurz nach dem Kollisionszeitpunkt freie Sicht auf den Unfallort gehabt habe. Wenn aber die Sicht der Zeugin auf den Unfallort nicht verdeckt gewesen sei, so sei sie es auch in umgekehrter Richtung nicht gewesen (pag. 490).