Die Verletzungen hatten mehrere Operationen und die Versetzung ins künstliche Koma zur Folge. Die Privatklägerin befand sich vom 9. Juni 2016 bis am 29. Juni 2016 auf der Intensivstation des Inselspitals Bern, vom 29. Juni 2016 bis am 1. Juli 2016 auf der Neurochirurgie und vom 1. Juli 2016 bis am 12. August 2016 in der stationären neurologischen Rehabilitation im Luzerner Kantonsspital. Seit dem 12. August 2016 erfolgt eine ambulante Neurorehabilitation. Bis zum 25. August 2016 war keine Arbeitsfähigkeit gegeben.