abzubiegen. Nachdem er bis zum Stillstand abgebremst hatte um Gegenverkehr (ein Auto und ein Motorrad) passieren zu lassen, leitete er das Abbiegmanöver ein, wobei er die auf dem Motorrad entgegenkommende Privatklägerin übersah. Es kam zur seit- lich-frontalen Kollision mit der Privatklägerin, welche über den Personenwagen und zu Boden geschleudert wurde. Unbestritten ist ferner, dass die Privatklägerin schwere Verletzungen, insbesondere ein schweres Schädelhirntrauma mit Blutungen im Hirngewebe und zwischen den Hirnhäuten sowie verschiedene Knochenbrüche im Bereich des Schädels und der Schädelbasis erlitt.