renskosten dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 430 f.). Die Privatklägerin beantragt demgegenüber die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, d.h. die Verurteilung des Beschuldigten wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung [recte: fahrlässiger schwerer Körperverletzung] unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten (pag. 489).