5. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragt zusammengefasst, es sei die Rechtskraft des Nichteintretens auf die Entschädigungsforderung der Privatklägerin festzustellen, der Beschuldigte sei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freizusprechen, die Zivilklage sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Privatklägerin abzuweisen und dem Beschuldigten sei für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung von CHF 6‘847.95 für das erstinstanzliche Verfahren sowie eine angemessene Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren zu entrichten.