16. Täterkomponenten Vorstrafen wirken sich nach konstanter Praxis straferhöhend aus. Dies bedeutet, dass eine Vorstrafe grundsätzlich automatisch zu einer Straferhöhung führt, denn wer ungeachtet früherer Verurteilungen wiederum straffällig wird, erscheint als unbelehrbar und als uneinsichtig. Das Sachgericht hat bei jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sich eine bestimmte Vorstra-