Hinsichtlich C.________ ist gemäss dem Beweisergebnis die objektive Tatschwere als marginal schwerer als bei F.________ und G.________ einzustufen. Es resultiert eine Strafe von 25 Tagessätzen Geldstrafe, wovon 15 zu asperieren sind, sodass nach der Würdigung der Tatkomponenten eine Strafe von 69 Tagessätzen Geldstrafe resultiert.