Der Beschuldigte habe nicht einmal seine Kontrollschilder abgeben müssen. Die Prognose sei gut. Auch liege kein Fall von Art. 42 Abs. 2 StGB vor. Der Beschuldigte sei selber erstaunt gewesen, als er die Vorstrafen im Strafregister gelesen habe. Er sei nie vor Gericht gewesen; er habe die «Bussen» schlicht akzeptiert. Er habe um dieses «Damoklesschwert» nicht gewusst. Die Probezeit sei auf drei Jahre festzusetzen.