Er habe die Versicherungen nur verzögert bezahlen können. Er habe diesen Angelegenheiten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Er habe die Strafbefehle im Übrigen nie angefochten und die Rechnungen alle bezahlt. Ferner gehe es bei seinen Verurteilungen um Bagatellen im Bereich Rauchverbot in Gaststätten und um Lebensmittelkontrollen. Die Vorstrafen hätten somit kaum etwas mit der heutigen Anschuldigung zu tun. In Bezug auf das beco-Verfahren seien er und der Beschuldigte der Auffassung, alle Dokumente eingereicht zu haben. Sie hätten diesbezüglich nie mehr etwas gehört.