12. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bringt vor, die ausgesprochene Sanktion sei zu hoch. Das Engagement und die Anwesenheiten seien nur kurz gewesen. Die Einsatzstrafe sei auf wenige Tagessätze festzusetzen. Der Beschuldigte führe einen Landgasthof. Er könne es sich nicht leisten, Personen schwarz über längere Zeit anzustellen. Dies würde im Dorf sehr schnell auffliegen. In Bezug auf das Gesamtbild bei der Tatkomponente sei anzumerken, dass die drei Cousins freiwillig ausgeholfen hätten und dass kein Gewinnstreben des Beschuldigten ersichtlich sei. Es handle sich um seine Verwandtschaft.