6 kann angefügt werden, dass gemäss dem vom Beschuldigten eingereichten Arbeitsplan Mai 2016 im Zeitpunkt der Kontrolle von den insgesamt fünf Mitarbeitenden nur der Beschuldigte im Betrieb anwesend war. Aufgrund der eingereichten und auf Antrag edierten Unterlagen ist überdies ersichtlich, dass der Beschuldigte 2017 finanzielle Probleme bekundete, die BVG-Beträge zu bezahlen (Schuldanerkennung und Tilgungsplan vom 4. Mai 2017) und bei den Angaben zu Lohn- und Anstellungsbedingungen gewisse Ungenauigkeiten festgestellt wurden (vgl. Rapport Nr. 2017.