___ und G.________ befanden sich anlässlich der Kontrolle im Eingangsbereich des Restaurants hinter der Bar und waren mit einem weissen Poloshirt, schwarzen Hosen und einer roten Schürze gekleidet. C.________ und F.________ befanden sich in ihren Zimmern im 1. Obergeschoss des Restaurants (vgl. Anzeigerapport vom 24. Juni 2016, pag. 1 ff.). Ergänzend zum Sachverhalt, wie ihn die Vorinstanz wiedergegeben hat,