Es liegen somit insgesamt ausreichend kompensierende Faktoren vor. Die Kammer hat Anstrengungen unternommen, um das Erscheinen des Zeugen C.________ vor Gericht sicherzustellen. Die Vorladung ist bereits am 5. März 2018 der Schweizerischen Post übergeben worden (pag. 161). Als Adresse wurde das Zustelldomizil angegeben, das C.________ in seinem Strafverfahren angegeben hatte (siehe im edierten Verfahren EO 16 7753 den Brief von C.________ vom 6. September 2016). Gemäss track and trace verliess die Sendung am 9. März 2018 das Transitland. Der Nachforschungsauftrag war zum Zeitpunkt der oberinstanzlichen Hauptverhandlung noch immer am Laufen (pag.