__ «gratis» im Gasthof ein Zimmer bewohnte. Insgesamt liegen die Aussagen des Beschuldigten einerseits und von C.________ andererseits nicht weit auseinander. Des Weiteren liegt der Kammer der gegen C.________ ausgefällte Strafbefehl vom 22. November 2016 im edierten Verfahren EO 16 7753 vor. C.________ wurde schuldig erklärt wegen Widerhandlung gegen das AuG durch Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, festgestellt am 27. Mai 2016, da er im Restaurant des Beschuldigten einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sei, ohne über eine Arbeitsbewilligung zu verfügen. Dieser Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen. Es liegen somit insgesamt ausreichend kompensierende Faktoren vor.