Ausserdem wurden oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 184 f.), ein aktueller Leumundsbericht sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 174 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung am 4. September 2018 wurde der Beschuldigte zu seiner Person und zur Sache befragt (pag. 197 ff.). Der vorgeladene Zeuge C.________ ist nicht erschienen. 3. Anträge der Parteien An der Hauptverhandlung vom 4. September 2018 bestätigte Rechtsanwalt B.________ die mit Berufungserklärung vom 8. Februar 2018 vorgebrachten Rechtsbegehren.