___, im übrigen seien die Schuldsprüche zu bestätigen (E.________, F.________, G.________). 2. Er sei mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 3`000.00 zu bestrafen. 3. A.________ sei der bedingte Strafvollzug zu bewilligen unter Festlegung einer Probezeit von 3 Jahren. 4. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen, und es sei A.________ eine angemessene Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 4'558.20 auszurichten. 5. U.K.u.E.F. Es werden die folgenden Beweisanträge gestellt (Art. 399 lit. c).