1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 14. Juni 2017 wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20), mehrfach begangen durch Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung, festgestellt am 27. Mai 2016 in D.________, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 12‘000.00. Im Weiteren wurde er verurteilt zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 2‘000 (pag. 94 ff.).