51 Die Polizei- und Untersuchungshaft von 206 Tagen (22.01.2016, 07.02.2016, 23.08.2016 - 14.03.2017) wird im Umfang von 206 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 15.03.2017 vorzeitig angetreten worden ist; 2. zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1‘100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.