49 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 20. Oktober 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Verleumdung und Beschimpfung, angeblich begangen am 25.12.2015 in Bern, zum Nachteil von C.________, eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ freigesprochen wurde: