Der Beschuldigte hat Berufung erhoben und Freisprüche von den Anschuldigungen der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und der Hehlerei beantragt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anschlussberufung erhoben und diese auf die Strafzumessung betreffend die mit Freiheitsstrafe beurteilten Delikte beschränkt und hierfür eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten beantragt. Gemessen an den gestellten Anträgen sind sowohl der Beschuldigte als auch die Generalstaatsanwaltschaft unterlegen. Die Schuldsprüche und die hierfür ausgesprochenen Strafen wurden bestätigt.