Die Kammer erachtet deshalb eine Strafe von 10 Strafeinheiten als angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips ergibt dies zusätzliche 5 Strafeinheiten, so dass die Strafe von 105 auf 110 Strafeinheiten zu erhöhen ist. 29.5 Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die Strafempfindlichkeit kann vollständig auf die Ausführungen in Ziffer 28.3 verwiesen werden. Zur erneuten Delinquenz während laufendem Strafverfahren: Der Vorfall vom 25. Dezember 2015 zum Nachteil von C.___