29.3 Hinderung einer Amtshandlung Die vorgenannten Richtlinien sehen für die Hinderung einer Amtshandlung eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor, wenn der Täter von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten wird und als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, er ihm dieses aus den Händen reisst und flüchtet. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand 1.7.2017, S. 51) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 1.7.2015, S. 51). Der Beschuldigte wurde der mehrfachen Hinderungen einer Amtshandlung, begangen am 22. Januar 2016 und am 7. Februar 2016, rechtskräftig schuldig erklärt.