Im Rahmen seines letzten Wortes führte der Beschuldigte aus, dass er bereue, was er gemacht habe. Er habe aus seinen Fehlern gelernt und entschuldige sich bei den Personen, mit denen er ein Problem gehabt habe. Einsicht und Reue sind aufgrund des Vergleichs und seiner Entschuldigungen teilweise vorhanden, was sich mit zwei Monaten strafmindernd auswirkt. Insgesamt ist die Strafe damit um zwei Monate auf 40 Monate zu erhöhen. 28.3.3 Strafempfindlichkeit