42 auch in den doch zahlreichen Disziplinierungen wiederspiegle. Er erscheine hinsichtlich des Betäubungsmittelkonsums zwar nicht abstinenzwillig, jedoch sei seine Abhängigkeit auch nicht sehr ausgeprägt. Nachdem er über eine längere Zeit infolge einer Verletzung am Fuss nicht habe arbeiten können, scheine er die Arbeitssituation zu schätzen. Er bemühe sich um Integration in den Arbeitsprozess und sei dort eher kritikfähiger als im Wohn- und Freizeitbereich (pag. 1153). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft.