Sein Verhalten sei korrekt und unauffällig. Er erbringe die geforderten Leistungen und lasse sich durch den Vorgesetzten korrigieren, wo dies notwendig sei (pag. 1152). Seit dem 21. Juli 2017 besuche der Beschuldigte während vier Lektionen wöchentlich ein individuelles Bildungsprogramm in einer Lerngruppe. Er erscheine regelmässig zum Unterricht und füge sich gut in die Gruppe ein. Seine Ausdrucksfähigkeiten im alltäglichen Umgang seien gestiegen und er verstehe sein Gegenüber deutlich besser als zu Beginn. Er werde gelegentlich von in der Schweiz wohnhaften Bekannten besucht. In seiner Freizeit telefoniere er regelmässig mit Angehörigen.