Er befolge die Anweisungen des Personals in der Regel recht gut, jedoch müsse er immer wieder zur Pünktlichkeit und Ordnung angehalten werden. Er zeige sich dabei teils wenig kritikfähig und scheine Anweisungen nicht immer ernst zu nehmen. Die Freizeit verbringe er im Zellengang mit Miteingewiesenen und benutze vorhandene Freizeiteinrichtungen. Zum Spaziergang gehe er regelmässig und beteilige sich seit dem 2. Mai 2018 auch wöchentlich an einer Sportgruppe. Der Beschuldigte sei aufgrund eines Arbeitsunfalls für lange Zeit krankgeschrieben und deshalb ohne Arbeit gewesen. Sein Verhalten sei korrekt und unauffällig.