Er sei ledig und habe keine Kinder (pag. 756). Bei der Hafteröffnung sagte er am 24.08.2016 gegenüber dem Staatsanwalt in Biel aus, er befinde sich seit einem Jahr in der Schweiz. Er sei über Frankreich in die Schweiz eingereist. Sein Bruder lebe legal in Lausanne und habe für ihn ein Asylgesuch eingereicht, weil er – aus politischen Gründen – eine Schussverletzung am Fuss erlitten habe. Inzwischen besitze er die Aufenthaltsbewilligung N. Er lebe zurzeit im Durchgangszentrum in AC.________ (pag. 41-42).