28.3 Täterkomponenten 28.3.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 1071, S. 43 der Urteilsbegründung): A.________ ist im Strafregister nicht verzeichnet (pag. 743). Am 08.12.2015 wurde er durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Diebstahls zu einer Busse von CHF 180.00 und am 16.02.2016 wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt (pag. 758).