Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände erachtet die Kammer eine Strafe von 12 Monaten und unter Anwendung des Asperationsprinzips eine Strafe von acht Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. Die Freiheitsstrafe ist somit von 22 Monaten auf 30 Monate zu erhöhen. 28.2 Asperation mit dem Raub zum Nachteil von E.________ 28.2.1 Objektive Tatschwere