39 Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer eine Strafe von zehn Monaten und unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips eine Strafe von sechs Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. Die Freiheitsstrafe ist somit von 16 Monaten auf 22 Monate zu erhöhen. 28.1 Asperation mit dem Raub zum Nachteil von F.________ 28.1.1 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut ist zum einen das Vermögen.