63 aStGB (heute Art. 47 aStGB) Rechnung getragen werden muss. Das Mass der zulässigen Reduktion hängt unter anderem von der Nähe des tatbestandsmässigen Erfolgs und von den tatsächlichen Folgen der Tat ab (BGE 121 IV 49 E. 1 b S. 54; Urteil des BGer 6B_260/2012 vom 19. November 2012 E. 5.3). C.________ wollte sich von den Örtlichkeiten entfernen und begab sich zu seinem Fahrrad. Der Beschuldigte behändigte sich dabei einer Glasflasche, welche er gegen dessen Hinterkopf warf. Dabei erlitt C.________ eine blutende Wunde am Hinterkopf.