_ nicht zur Deeskalation der Situation bei. Die Auseinandersetzung entstand offenbar aus einem Konflikt heraus und eskalierte bis hin zum Flaschenwurf durch den Beschuldigten. Dies ist mit einer Reduktion von vier Monaten strafmindernd zu berücksichtigen. c. Fazit subjektive Tatschwere Die subjektive Tatschwere wirkt sich aufgrund der eventualvorsätzlichen Begehung und aufgrund der Provokationen seitens von C.________ verschuldensmindernd aus, was eine Reduktion von insgesamt neun Monaten rechtfertigt und schliesslich einer Strafe von 21 Monaten entspricht.