Dieser war dabei die Örtlichkeiten zu verlassen und hatte keine Möglichkeit sich gegen diesen Angriff zu wehren. C.________ blutete stark und informierte deshalb die Polizei. Insgesamt handelte der Beschuldigte mit gesteigerter krimineller Energie und legte ein rücksichtsloses und grobes Verhalten an den Tag, was sich verschuldenserhöhend auswirkt. c. Fazit objektive Tatschwere Beim vollendeten Delikt wäre das objektive Tatverschulden – im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe – als leicht zu qualifizieren und läge beim hypothetisch vollendeten Delikt im Bereich von 30 Monaten.