36 Beschuldigte in der Aufregung aufgrund einer vorangegangen verbalen und tätlichen Auseinandersetzung eine Flasche behändigte und diese C.________ aus einer Distanz von ca. drei bis vier Metern im Rahmen eines dynamischen Geschehens an den Hinterkopf warf, gefährdete er dessen Unversehrtheit erheblich. Es hätte ohne weiteres eine schwerere Verletzung daraus resultieren können, die nur dank Glück und Zufall ausgeblieben ist. Das Ausmass der Gefährdung des geschützten Rechtsguts ist deshalb als eher hoch zu bezeichnen.