Vorliegend entspricht die versuchte schwere Körperverletzung dem schwersten Delikt. Das Gericht legt hierzu die hypothetische schuldangemessene Strafe für das vollendete Delikt fest. Diese hypothetische Strafe ist in der Folge unter Berücksichtigung der versuchten Begehung zu reduzieren. Die festgelegte Einsatzstrafe ist sodann mit den Strafen für die einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, für den Raub und den versuchten Raub zu asperieren. Der Strafrahmen für eine vollendete schwere Körperverletzung beträgt Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen.