Der Beschuldigte hat sich vorliegend des Raubes und des Versuchs dazu, des Diebstahls (mehrfach begangen), der Sachbeschädigung, der Hinderung einer Amtshandlung (mehrfach begangen), der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen), der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und der Hehlerei schuldigt gemacht. Der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen) und die hierfür ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie die hierfür bestimmte Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von zwei Tagen sind