27. Vorgehen und Strafrahmen Der Beschuldigte hat sich vorliegend des Raubes und des Versuchs dazu, des Diebstahls (mehrfach begangen), der Sachbeschädigung, der Hinderung einer Amtshandlung (mehrfach begangen), der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen), der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und der Hehlerei schuldigt gemacht.