– welches einen bedeutend höheren Neuwert aufweist und im Anzeigerapport mit einem Gesamtbetrag von CHF 396.00 aufgeführt ist – und der Tatsache, dass das Mobiltelefon noch Daten des Vorgängers aufwies, davon ausgehen, dass es sich um eine gestohlene Sache handelte. Der Beschuldigte ist folglich der Hehlerei, begangen Mitte Januar 2016 in Biel, schuldig zu erklären. V. Strafzumessung 26. Anwendbares Recht