248). Mithin ist der tatbestandsmässige Erfolg vorliegend eingetreten und damit der objektive Tatbestand der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand erfüllt. Wer wie der Beschuldigte mit einer zerbrochenen Flasche oder Scherben in einer dynamischen Rangelei hantiert, muss zweifellos mit Verletzungen seines Kontrahenten rechnen. Es ist allgemein bekannt, dass eine zerbrochene Flasche oder Scherben zu Verletzungen führen können. Dies war auch dem Beschuldigten bewusst. Indem der Beschuldigte den scharfen Gegenstand während der Rangelei mit C.__