, N 19 zu Art. 123). So kann praktisch jeder Gegenstand von einiger Robustheit, Festigkeit und Härte in einer tätlichen Auseinandersetzung gefährlich werden, wenn er eben in gefährlicher Weise eingesetzt wird (ROTH/BERKEMEIER, a.a.o., N 21 zu Art. 123). Subjektiv ist Vorsatz gefordert, wobei Eventualvorsatz genügt. Der Vorsatz bzw. der Eventualvorsatz muss sich auch auf die Qualifikationsmerkmale beziehen, ansonsten fällt die Amtsverfolgung ausser Betracht (ROTH/BERKEMEIER, a.a.o., N 35 f. zu Art. 123). 24.2 Subsumtion