nicht schwerer verletzt wurde, ist Zufall und Glück, nicht aber dem Verhalten des Beschuldigten zuzuschreiben. Der Wurf der Glasflasche wurde im Rahmen eines dynamischen Geschehens, in einem aufgewühlten Zustand und in Bewegung ausgeführt. Der Wurf der Flasche erfolgte unkontrolliert. In Anbetracht dessen muss von einer hohen Verletzungsgefahr ausgegangen werden. Noch schwerere Verletzungen blieben infolgedessen nur durch Zufall und grosses Glück aus. Hinzu kommt, dass C.________ die Örtlichkeiten verlassen wollte und damit vom Beschuldigten abgedreht lief. Er hatte keine Möglichkeit den Wurf abzuwehren.