Er hatte damit keine Möglichkeit sich zu schützen oder eine abwehrende Haltung einzunehmen. C.________ war dem Flaschenwurf somit wehrlos ausgeliefert. Der Beschuldigte brachte mit seinem Wurf der Glasflasche zum Ausdruck, dass ihm der als möglich erkannte Erfolg, wenn er diesen auch nicht direkt gewollt hat, gleichgültig war. Nach dem soeben Gesagten lässt das Verhalten des Beschuldigten keinen anderen Schluss zu, als dass er eine schwere Verletzung von C.________ in Kauf nahm.