Dem Wurf der Flasche ging eine verbale und tätliche Auseinandersetzung voraus. Der Beschuldigte war aufgebracht. Der Flaschenwurf erfolgte im Rahmen dieses dynamischen Geschehens, als sich C.________ von den Örtlichkeiten entfernen wollte. Der Wurf erfolgte aus einer Distanz von ca. drei bis vier Metern in Richtung des Geschädigten. Die Tatsache, dass der Geschädigte eine Verletzung am Hinterkopf erlitten hat, es sich dabei aber nicht um eine schwerere oder gar lebensbedrohliche Verletzung handelt, ist dem Zufall und grossem Glück zuzuschreiben.