Aus dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung geht hervor, dass infolge vorher stattgehabter chirurgischer Versorgung die Beurteilung der Tiefe der Verletzung nicht möglich war. Der Flaschenwurf führte zu einer glattrandigen Hautdurchtrennung ohne Schürfsaum im Bereich des Hinterkopfs (pag. 249). Die festgestellte Verletzung war nicht lebensbedrohlich (pag. 249). Das soeben beschriebene Szenario spielte sich innerhalb weniger Minuten ab. Der Beschuldigte lief hinter C.________ her, behändigte eine am Boden liegende Glasflasche und warf diese dem Geschädigten an den Hinterkopf. Dem Wurf der Flasche ging eine verbale und tätliche Auseinandersetzung voraus.