29 Aufgrund des Beweisergebnisses ist erstellt, dass der Beschuldigte nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit C.________ eine zerbrochene Glasflasche behändigte und diese aus einer Distanz von ca. drei bis vier Metern an dessen Hinterkopf warf. Die Glasflasche traf C.________ am Hinterkopf, wodurch dieser eine klaffende und blutende Wunde erlitt. Aus dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung geht hervor, dass infolge vorher stattgehabter chirurgischer Versorgung die Beurteilung der Tiefe der Verletzung nicht möglich war.