Dieses sei sichergestellt und versiegelt worden. Nachdem das Entsiegelungsgesuch seitens des Zwangsmassnahmengerichts gutgeheissen worden sei, sei das Mobiltelefon zwecks Auswertung dem FDF der Kantonspolizei Bern zugestellt worden (pag. 342 f.). Die Auswertung des Mobiltelefons habe gezeigt, dass erst ab Januar 2016 Daten auf dem Mobiltelefon vorhanden seien. Folglich hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, wonach der Beschuldigte mit dem Diebstahl des Mobiltelefons vom 27. Dezember 2015 etwas zu tun gehabt habe (vgl. Nachtrag vom 16.06.2016; pag. 307).