Der Gesamtbetrag des entwendeten Mobiltelefons belaufe sich auf CHF 396.00 (pag. 299). In ihrem Nachtrag vom 16. Juni 2016 verweist die Kantonspolizei auf den Anzeigerapport vom 29. März 2016 betreffend den dem Beschuldigten vorgeworfenen Raub (vgl. Ziff. 3 der AKS). Der Beschuldigte habe von der Polizei am 7. Februar 2016 angehalten werden können. In seinen Effekten habe sodann das vom Geschädigten als gestohlen gemeldete Mobiltelefon sichergestellt werden können. Es habe ermittelt werden können, dass das fragliche Mobiltelefon im RIPOL gültig als gestohlen ausgeschrieben gewesen sei. Dieses sei sichergestellt und versiegelt worden.