Als sich C.________ im Anschluss entfernen wollte, warf ihm der Beschuldigte aus einer Distanz von ca. drei bis vier Metern sodann eine Glasflasche an den Hinterkopf. C.________ versuchte noch dem Beschuldigten hinterher zu rennen, doch dieser flüchtete. Ersterer verband sich seine Kopfwunde mit seinem T-Shirt und avisierte die Polizei. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung zum Vorwurf der Hehlerei (Ziff. I. A. 8. der AKS, pag. 902) 18. Zum Vorwurf gemäss Anklageschrift 8. Hehlerei