25 Beleidigungen und Provokationen genau abspielten, liess sich nicht abschliessend eruieren und muss deshalb offen bleiben. Auf den verbalen Streit folgte eine tätliche Auseinandersetzung – eine Rangelei – in welcher der Beschuldigte C.________ mit einem scharfen Gegenstand an der linken Schulter und der Flanke links verletzte. Als sich C.________ im Anschluss entfernen wollte, warf ihm der Beschuldigte aus einer Distanz von ca. drei bis vier Metern sodann eine Glasflasche an den Hinterkopf.